Grundsätze der Christdemokraten für das Leben

"Wir bekennen uns zur Würde des Menschen. Würde und Leben des Menschen - auch des ungeborenen - sind unantastbar. Wir achten jeden Menschen als einmalige und unverfügbare Person in allen Lebensphasen." 
CDU-Grundsatzprogramm (1994), Kap. I.1., Nr. 7.


Die Menschenwürde und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stehen allen zu - dem geborenen Menschen ebenso wie dem ungeborenen Kind." 

CSU-Grundsatzprogramm (1993), II.3.


"Der Schutz des Lebens ist nicht nur eine individuelle, sondern eine solidarische und öffentliche Aufgabe und damit auch eine der Rechtsordnung. Ziel allen staatlichen Handelns muß es sein, den Schutz und die Förderung des ungeborenen wie des geborenen menschlichen Lebens zu verbessern und das allgemeine Bewußtsein von der Unverfügbarkeit anderen menschlichen Lebens auch im vorgeburtlichen Stadium zu verstärken." 

Gott ist ein Freund des Lebens (1989), Gemeinsame Erklärung der Kirchen in Deutschland, IV.4.f)


Der Mensch beginnt seine personale und individuelle Existenz mit seiner Zeugung. Ab diesem Zeitpunkt ist er ein gleichberechtigtes Mitglied der menschlichen Gemeinschaft. Das Wachsen im Mutterleib und die Geburt sind Etappen auf seinem Lebensweg - aber keine qualitativen Veränderungen seines Daseins. Für die Christdemokraten für das Leben besteht eine untrennbare  Einheit von Mensch und Person. Jeder Mensch hat Anspruch auf Achtung seiner Würde und seines  unveräußerlichen Rechts auf Leben, ob er stark ist oder schwach, reich oder arm, gesund oder krank,  geboren oder noch ungeboren. Die aus seiner Gottesebenbildlichkeit entspringende Menschenwürde  und das Recht auf Leben sind Grundlage und Voraussetzung aller menschlichen Rechte und  Verpflichtungen. Sie dürfen keinem anderen Recht untergeordnet werden. Das Leben des Menschen  ist für niemanden verfügbar. Es ist weder von menschlichen Urteilen noch von seinem Nutzen für den  einzelnen oder die Gesellschaft abhängig. In unserer Gesellschaft schwindet das Bewußtsein vom  außerordentlichen Wert und der Schutzbedürftigkeit des menschlichen Lebens. Das Wissen um Recht  und Unrecht im Umgang mit dem Leben des Menschen nimmt verstärkt ab als Folge des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes aus dem Jahr 1995.Deshalb wollen die  CHRISTDEMOKRATEN FÜR DAS LEBEN (CDL) die grundsätzliche Diskussion über den Wert und  die Achtung der menschlichen Person in allen Bereichen führen, in denen ein Abbau des Schutzes  menschlichen Lebens droht oder schon geschehen ist und die Fundamente einer freien und  demokratischen Gesellschaft in Gefahr sind: im Streit um Chancen und Gefahren der Gentechnologie  und der Fortpflanzungsmedizin, in der neu aufflammenden Euthanasiediskussion und vor allem  angesichts der massenhaften Tötung ungeborener Kinder. 

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